Franz K. Kern
Sparen Sie am Beitrag - und nicht an der Leistung!
Fahrzeug
Insassenvers.
Kundenlogin
Kontakt
ATLAS consulting und marketing
Versicherungsmakler e.K.
Buchenweg 7
74821 Mosbach
mehr...

Wichtig

Seite per E-Mail empfehlen

  • Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.

  • Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.

  • Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.